Charterter-Eigner-Base

Kojencharter Mitsegeln Kastela Split Kapverde

Als Späteinsteiger in das Yachtbusiness, habe ich bis heute mehrere Rollen eingenommen, um es von möglichst vielen Seiten kennenzulernen. Ich war und bin Charterkunde, seit 2017 außerdem Eigner, war 2018/2019 Basemanager und arbeite als Skipper auf verschiedenen Schiffen. Zeit für einen Blogbeitrag um diese verschiedenen Rollen aus Sicht des Charterkunden zu beleuchten.


Beginnen wir mit den Aufgaben des Eigners.

Dieser stellt ein Schiff zur Verfügung, das allen Gesetzen und Normen des jeweiligen Flaggenstaates entspricht. Das beginnt beim Messbrief, bei den gesetzlichen Taxen und Steuern und führt bis zur monatlichen Abgabe an das Fernmeldamt für das Funkgerät. Auf seiner Abrechnung befinden sich außerdem die Kosten für die Standhaltung, die Jahres-Marinagebühren, und sämtliche Aufwendungen für Verschleiss oder Services. Ebenso finden sich Schäden auf seiner Abrechnung, die keinem Kunden zugerechnet werden konnten. Er bezahlt sozusagen wöchentlich den charterfähigen Zustand des Schiffs.
Dafür ist er prozentual am Umsatz des Schiffes beteiligt. In guten Jahren kann hier nach Abzug aller Kosten ein Plus stehen, in schlechten Jahren zahlt der Eigner drauf, und zwar dafür, dass sein Schiff in den Charter geht. Um eine Relation herzustellen: Der frühzeitige Austausch eines Segels oder eine gröbere Motorreparatur können hier schon zum Verlustjahr führen.

Die Base 
Die Base besteht zumeist aus fix Angestellten, die das Management einer Flotte betreibt; Service, Reparaturen und Übergaben durchführt. An einem normalen Wochenende bleibt der Base von Freitag Abend, aber eher Samstag Vormittag bis 17:00 Zeit, ein Schiff bei der Übergabe zu überprüfen, Reparaturen und fällige Services durchzuführen und das Schiff für den nächsten Kunden zu reinigen. Bei der Rückgabe des Schiffes wird alles genau begutachtet, gechecked und ein Schadensmanagement durchgeführt: Verschleiss und Service wird dem Eigner angerechnet, Schäden, die in der Verantwortung des Skippers liegen, der jeweiligen Chartercrew. Diese Liste wird dann (nach allen notwendigen Reparaturen und Services) nachmittags dem Neukunden zur Bestätigung in die Hand gedrückt.

Der oftmals geäußerte Wunsch des Charterkunden: "Ich wünschte die Base würde sich bei der Übergabe dieselbe Zeit nehmen, wie bei der Rückgabe" ist ein Gedankenfehler des Charterkunden. Denn die Base hat sich ja bereits bei der Schiffsrückübergabe des vorangegangenen Kunden die Zeit zur Überprüfung genommen und allenfalls aufgetretene Mängel behoben, sowie die Vollständigkeit des Inventars abgecheckt. Das ist ihre Aufgabe.

Nun liegt es am neuen Skipper, jenen von der Base bereits überprüften Zustand zu kontrollieren, um auch im Notfall genau zu wissen, wo alles ist und übersehene Mängel ggf. aufzudecken, um sie nicht eine Woche später bei Rückgabe selbst zahlen zu müssen.

Der Charterkunde
Mit seiner Unterschrift unter dem Checkout-Formular bestätigt er den IST-Zustand und die Vercharterfähigkeit eines Schiffes. Er erklärt sich dadurch mit dem Zustand und der Servicierung einverstanden. (Sonst müsste sie/er hier bereits, sehr gut begründet, aus dem Chartervertrag aussteigen). Im Idealfall bringt er das Schiff auch im selben Zustand wieder retour. Alle Schäden, auch unverschuldete, die nicht auf mangelndes Service oder Verschleiss zurückführen sind, müssen vom Charterkunden bzw. Skipper oder dessen Versicherung getragen werden.

Weit verbreitete Irrtümer im Charterbusiness.

Kojencharter Mitsegeln Kastela Split Kapverde

Diesen Schaden muss ich nicht zahlen, da ich ihn nicht verschuldet habe. 
Bei Schäden stellt sich grundsätzlich nicht die Verschuldungsfrage sondern die Verantwortungsfrage.
Beispiel: Kein Skipper wird absichtlich über eine herumschwimmende Angelleine brausen, wenn es allerdings doch passiert, und dadurch ein Schaden im Saildrive entsteht, liegt der Schaden im Verantwortungsbereich des Skippers, auch ohne das dieser ursächlich daran "schuld" ist. Für die Kranung und Reparatur wird er bzw. seine Versicherung trotzdem aufkommen müssen.

Der Chartermitarbeiter hat mir nicht sämtliche Funktionen des Plotters, die genaue Bedienung des Refsystem der Segel, die richtige Handhabung des Bugstrahlruders, Revier-Untiefen usw... gezeigt.
Aber er hat sicher eine gute Adresse für Skippertrainings oder einen bezahlbaren Skipper an der Hand. Scherz beiseite, jedes Boot verfügt über Betriebsanleitungen aller Gegenstände an Bord. Es gehört zwar zu den üblichen Aufgaben des Chartermitarbeiters punktuelle Fragen zu beantworten, aber sicherlich nicht den Schiffsführer zum Schiffsführer auszubilden. Mangelnde Praxis oder unzureichende Ausbildung können bei der Übergabe nicht ausgeglichen werden, schließlich hat der Mitarbeiter noch 4 andere Yachten zu übergeben. Und ein Mehr an Personal würde die Charterkosten schnell in die Höhe schnellen lassen. Etwas, das wir in Anbetracht des kargen Urlaubsbudgets doch alle nicht wollen, oder?

Ich habe zwar das Boot gechartert, aber die Verantwortung an diesem Schaden hat unser Skipper, also haftet dieser der Chartergesellschaft.
Falsch: Der Auftraggeber, also Charterkunde haftet für den Rückgabezustand an die Verchartererfirma und muss für den Schaden aufkommen. Der Skipper haftet dem Auftraggeber, und kann von diesem anschließend belangt werden.

Ich habe irrtümlich das Schiff versenkt, muss ich es zahlen?
Nein, nicht das ganze Schiff, allerdings die volle Höhe der Kautionssumme, wobei in solchen Fällen Versicherungen natürlich ganz genau abklären werden, ob ein (grob)fahrlässiges Verhalten zum Untergang führte oder nicht. Im Zweifelsfall ist es also besser, das Schiff nicht zu versenken.

Diese gerissene Schot, das kaputte Segel, die gebrochene Rolle, das zersplitterte Mastlicht, der gebrochene Baum usw. müßten doch stabiler gebaut sein... Dafür komme ich nicht auf.
Sämtliche Charterschiffe haben ein CE Zertifikat und werden staatlich mehrmals im Jahr geprüft. Jede Charterfirma hat Serviceroutinen, die penibel eingehalten, und auch "Schluchz", dem Eigner weiterverrechnet werden um keine Garantie- oder Gewährleistungsansprüche zu verlieren. In 99% der Fälle rührt ein diesbezüglicher Schaden aus der fehlerhaften Anwendung des Skippers oder der Crew. In 1% der Fälle mag der Charterkunde Recht haben, dann hat er aber den Fehler oder Mangel bei der Schiffsübergabe "übersehen" und ist durch seine Unterschrift trotzdem haftbar. 

Wir haben erst am dritten Tag unseres Charters beim ersten Hissen einen Riss im Segel entdeckt, für diesen Schaden ist die Vorgängercrew verantwortlich zu machen.
Mit deiner Unterschrift bestätigst du den "charterfähigen" Zustand des Schiffes, deshalb immer Segel noch in der Marina oder wegen ungünstiger Windverhältnissen zumindest gleich nach dem Ausfahren abchecken, und ggf. sofort zurückkehren. Die Vorgänger Crew kann nach Auflösung der Kaution natürlich nicht mehr belangt werden und es obliegt in diesem Fall der Base aus Goodwill dir zu glauben und dem Eigner einen ungerechtfertigten Schaden zu verrechnen.

Ich habe in dieser Woche mehrere kleine Schäden verursacht, die zusammengefasst den Selbstbehalt der Kautionsversicherung übersteigen. Zahlt die Versicherung den Schaden ab Höhe des Selbstbehaltes?
Der Selbstbehalt der meisten Kautionsversicherungen gilt PRO Schadensfall. Also nein.

Die Marineros in der Marina "XY" haben durch falsches Leinenhandling beim Anlegen/Ablegen einen Schaden mitverursacht.
Es obliegt dem Skipper Marineros oder auch anderen Crewmitgliedern zu vertrauen und sie ggf. auszubilden. Der Schaden fällt somit leider in die Verantwortung des Skippers. Marineros sind sehr oft Sommerjobbende, die noch nie ein Schiff von innen gesehen haben und dementsprechend über keine maritime Ausbildung verfügen. In den meisten Marina AGB findet sich zudem ein Passus, der die Mitarbeiter von jeglicher Verantwortung freihält.

Am Ende der Woche: Dieser Schaden ist vor ein paar Tagen durch ein anderes Schiff entstanden, ich hab mir aber den Namen des Schiffes oder Skippers aufgeschrieben.
Bei fremdverursachten Schäden ist sofort der nächstgelegene Hafenkapitän, bzw. die Polizei aufzusuchen und die Versicherung sowie die Base zu informieren, ansonsten bleibt der Schaden bei dir.

Bei Rückgabe: Dieser Schaden war sicher bereits bei der Übernahme, den zahle ich nicht. 
Tja tatsächlich können Dinge von der Base übersehen worden sein, wir erinnern uns, es bleiben ja nur wenige Stunden von der Rücknahme des Schiffes bis zur Übergabe an den nächsten Kunden. Allerdings wurde dann der Schaden auch von dir bei der Übergabe übersehen, und mit deiner Unterschrift bestätigst du den charterfähigen Zustand des Schiffes nach sorgfältiger Überprüfung. Deshalb haftest du in diesem Fall für einen Schaden, der vielleicht schon vor dir entstanden ist.

Ich zahle ja extra Stützpunktabgaben auch für die Reinigung, also kann ich das Geschirr, die Kabinen, die Pantry ruhig verschmutzt hinterlassen.
In den meisten Fällen steht im Chartervertrag, dass das Schiff "besenrein" zu übergeben ist. Es gehört auch zur guten Seemannschaft das Schiff gesäubert zu verlassen. Ein erhöhter Reinigungsaufwand ist hier weder monetär noch zeitlich einkalkuliert.

Wir haben einen professionellen Skipper engagiert, der haftet für ALLE Schäden.
Falsch. Der Skipper managed zwar an Bord den Schaden, und ist natürlich für Schäden dem Auftraggeber, bzw. der Charterfirma verantwortlich, aber es gilt auch hier das Verursacherprinzip. Entsteht ein Schaden aus Fahrlässigkeit eines Crewmitgliedes, oder dem Nichtbefolgen einer klar verständlichen Anweisung, dann kann auch diesem Crewmitglied die Verantwortung über den selbstverschuldeten Schaden durchaus zugemutet werden.

Mir ist zwar ein Schaden passiert, aber ich verstecke diesen so gut, dass er bei der Rückgabe nicht auffällt.
Tatsächlich machen das einige Charterkunden wirklich. Es zeugt von schlechter Seemannschaft, denn Schäden können immer wieder passieren und es gehört zum Skipper-sein dazu, dafür auch Verantwortung zu tragen. Sonst findet man sich schnell wieder auf einer Blacklist der Charterbase, und ja, die reden auch untereinander.

Warum kann ich das Boot nicht auch schon um 12:00, 14:00, 15:00 sondern erst um 17:00 übernehmen? Bei einer anderen Charterfirma war das kein Problem!
Das ist nur dann kein Problem, wenn das Schiff in der Vorwoche nicht verchartert war, somit alle Reparaturen und Reinigungen auf die Vorwoche verteilt gemanagt werden konnten UND die Base bereits seit der Bestellung von dem Wunsch eines "Early check out" Bescheid weiß, um außertürlich Personal in der Vorwoche dafür bereitzustellen.

In Ausnahmefällen ist es auch dann möglich, wenn alle folgende Punkte zutreffen:
•) Ein der Charterfirma bekannter Skipper hatte das Schiff in der Vorwoche und bereits Freitagabend eine Mängel- Reparaturliste übergeben, (die keine gröberen Schäden beinhaltet) und bei dem man davon ausgehen kann, dass sie/er vertrauenswürdig sind, dh. die Check In Dauer kurz ist.
•) Keine gröberen Servicearbeiten an Segel oder Motor zu erledigen sind.
•) Das Schiff besenrein übergeben worden ist und auch der Kühlschrank bereits ab Freitag mittag abgetaut wurde, damit er Samstags voll funktionstüchtig ist.
•) Die Crew am letzten Abend nicht mehr am Schiff geschlafen hat.

Wir erinnern uns: Die Base hat ab Verlassen der Vorgängercrew um 9:00, nur wenige Stunden Zeit, das Schiff komplett zu reparieren, zu servicieren und innen und aussen zu reinigen. Bei mehreren Schiffen braucht das eben seine Zeit. und als Kunden wollen wir ja auch ein Schiff, das ausreichend kontrolliert und repariert ist.

Gute Seemannschaft für den Skipper bedeutet: Die Base bei größeren Schäden sofort und schon während des Törns zu informieren. So können bereits Vorbereitungen oder nötige Anschaffungen für den Nachfolgecharter organisiert werden. Bei Rückkehren in die Marina übergibt der Skipper einen Zettel mit allen Mängeln und nötigen Reparaturen.

Gute Seemannschaft unter der Crew bedeutet, auch solidarisch zumindest den Selbstbehalt eines Schadens über die Bordkassa zu tragen, unabhängig welches Crewmitglied gerade zufällig am Steuer war, als man sich beispielsweise eine Leine eingefangen hat.

Der Skipper ist zwar für den entstandenen Schaden gegenüber dem Vercharterer verantwortlich, das bedeutet aber nicht(!), dass er jeden nichtverschuldeten Schaden selbst zahlen muss! Er bestimmt und organisiert allerdings, wie der konkrete Schadensfall handzuhaben ist.

Beispiel: Trotz expliziter Information durch den Skipper nimmt Crewmitglied Herbert unbemerkt seinen Hartschalenkoffer an Bord, der sich leider von seiner Befestigung löst und bei der ersten Krängung Kerben in das Interieur schlägt. Die Base verrechnet nunmehr dem Auftraggeber des Charters den Schaden, der diesen wiederum dem Skipper weiterreicht. Wer haftet letztlich? Richtig: Der Auftraggeber haftet dem Vercharterer. Der Skipper dem Auftraggeber, und Herbert, der nicht auf den Skipper gehört hatte, dem Skipper.

Tipps bei der Übernahme/Rückgabe

1) Wichtigste Regel: Schließe eine Kautionsversicherung ab. Schäden können jeder/m passieren, wirklich niemand ist davor gefeit. Aber eine abgeschlossene Versicherung erleichtert das Schadenshandling für alle Beteiligten und ist aufgeteilt auf die Crew wenig Geld.

2) Schick deine Crew bis auf eine Frau/Mann einkaufen oder auf ein Marinabier bevor dir sämtliche Koffer und Gepäckstücke die Überprüfung des Schiffes erschweren. Reiss anschliessend alle Paxkisten und Bänke auf und überprüfe das Inventar auf Vollständigkeit und Funktion.

3) Nimm dir eine segelkundige Person aus der Crew für die Überprüfung des Schiffs. Lass diese die Liste abhakeln, suche aber DU SELBST nach den darauf befindlichen Gegenständen und überprüfe ihren Zustand. Im Notfall wirst du sie viel schneller finden, als wenn du dir jedes Item vom Basemitarbeiter oder einem Crewmitglied zeigen lässt.

5) Überprüfe die Toilettentanks! Ventil schließen, klopfen, Wasser pumpen, Ventil öffnen -> Flutschgeräusch aussen hörbar? Verstopfte Toiletten können von der Base nicht in der Marina entleert werden und kosten daher >150.- Ärgerlich, wenn der Tank schon vorher verstopft war.

6) Mach dir bei einem Rundgang ein Bild vom Gesamtzustand des Schiffes. Entscheide ob das Schiff für deinen Charter tauglich ist oder essentielles noch gemacht werden muss. 

7) Überprüfe Motor (Ölstand) und Funktion, Bugstrahlruder, Ankerwinch, Öl beim Saildrive Stichwort: Mayonäse, die Batterien ohne Landstrom, sämtliche Lichter am Abend, Bilge und Pumpe, Dinghimotor und die Segel.

8) Überprüfe sämtliche Leinen, Fallen, Schoten, Festmacher, Rollen und Beschläge.

9) Verknote das Schiff neu. Bei längerer Stehdauer können sich Knoten hineingefräst haben und beim ausparken schwer lösbar sein.

10) Die meisten Schäden an Fremdbooten beim Aus- bzw. Einparken passieren durch das Ankergeschirr. Postiere dort ein Crewmitglied, dass sich im Bedarfsfall über der Reeling von anderen Schiffen abstoßen kann. Aber Vorsicht: Nur mit den Händen und über der Reeling, da ansonsten Verletzungsgefahr.

11) Im Schadensfall informiere die Base, dokumentiere den Schaden per Handyfoto und im Logbuch. Bei Rückgabe gib der Base einen Zettel mit allen nötigen Reparaturen bzw. Schäden. Trage als Skipper die Verantwortung jener Schäden, die in deinem Verantwortungsbereich fallen, also nicht unbedingt auch von dir oder der Crew verschuldet sein müssen.

Beherzigst du diese Punkte, vor allem den ersten, steht einem entspannten Törn für alle Beteiligten nichts mehr im Weg

In einer perfekten maritimen Welt, stellt der Eigner ein Charterfähiges Schiff zur Verfügung, dass durch gewissenhaftes Service der Base ein problemloses Urlaubsvergnügen bietet und vom Charterkunde nach einer Woche im selben Zustand zurückgebracht wird. Da aber diese Welt aber nicht immer perfekt ist, gibt es Kautionsversicherungen, die man in Anspruch nehmen sollte.

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  Erwin Haas 10in2 sailisfaction
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